Pharmazeutische Dienstleistungen
Professionelle Gesundheitsberatung und pharmazeutische Betreuung in Ihrer Hütten Apotheke. Individuelle Beratung für optimale Therapieergebnisse.
Demenzberatung
Wir sind ihre Demenz-Beratungsapotheke!
Eine Demenzerkrankung stellt Betroffene und Angehörige oft vor große Herausforderungen. Neben der medizinischen Therapie spielen Verständnis, Geduld und die richtige Unterstützung im Alltag eine entscheidende Rolle. In unserer Apotheke beraten wir Sie umfassend zum Thema Demenz – einfühlsam, diskret und individuell. Wir unterstützen sowohl Betroffene als auch Angehörige bei Fragen zu:
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Medikamenten und deren richtiger Anwendung
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Wechselwirkungen und Nebenwirkungen
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Unterstützung der Therapietreue
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Hilfsmitteln für den Alltag
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Umgang mit herausfordernden Situationen
Sprechen sie uns gerne an – wir sind für sie da.
Bluthochdruck
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Bluthochdruck (Hypertonie) ist eine verbreitete Erkrankung. Sie muss behandelt werden, um Folgeerkrankungen möglichst zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang ist es ratsam, die medikamentöse Blutdruckeinstellung regelmäßig zu kontrollieren.
Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?
Als Patient:innen mit diagnostizierter Hypertonie können Sie den Erfolg Ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert einmal
alle 12 Monate und ggf. bei Änderung der antihypertensiven Therapie ab zwei Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung kontrollieren lassen.
Eine laufende Therapie kann dank dieser Kontrolle, sofern notwendig, rechtzeitig anpasst werden.
Dadurch können Folgeerkrankungen wie beispielsweise ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt frühzeitig erkannt und besser vermieden werden.
Inhalativa
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Das gezielte Inhalieren verordneter Arzneimittel ist oftmals hilfreich zur Behandlung bestimmter Atemwegserkrankungen.
Die korrekte Inhalationstechnik zu überprüfen, ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie als Patient:innen regelmäßig inhalieren.
So lässt sich die Anwendung des Arzneimittels in der Regel verbessern und folglich der Therapieerfolg erhöhen.
Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Sie erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln
bzw. bei jedem Geräte-Wechsel Ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben.
Polymedikation
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Werden mindestens 5 verordnete systemisch wirkende Arzneimittel bzw. Inhalativa über einen längeren Zeitraum eingenommen, spricht man von Polymedikation.
In dem Fall sollten potenzielle Wechselwirkungen der Medikamente abgeklärt werden. Diese ausführliche Medikationsberatung führen wir für Sie durch.
Zudem informieren wir zur Einnahme, korrekten Anwendung und Lagerung Ihrer Medikamente.
Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?
Patient:innen mit Polymedikation (s.o.) erhalten mit dieser Dienstleistung alle 12 Monate, oder bei erheblicher Umstellung,
eine pharmazeutische Prüfung ihrer Gesamtmedikation einschließlich der Selbstmedikation.
Schwerpunkt ist es, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu lösen oder pro-aktiv zu verhindern.
Ebenso besprechen wir mit Ihnen geeignete Dosierintervalle und überprüfen Ihre Selbstmedikation im Zusammenhang mit Ihrer Therapie.
Das benötigen wir von Ihnen:
Bringen Sie bitte alle Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate sowie Medikationspläne und Arztberichte,
soweit vorhanden, zum Termin mit!
Orale Krebstherapie
Pharmazeutischen Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Onkologische Erkrankungen werden häufig durch orale Medikationsformen behandelt.
Dass es hierbei zu keinen arzneimittelbezogenen Problemen kommt, bieten wir eine pharmazeutische Betreuung an.
Sie erhalten eine erweiterte Medikationsberatung mit Fokus auf die orale Antitumortherapie.
Ein weiteres Beratungsgespräch kann bei Bedarf zwei bis sechs Monate später erfolgen, um Anwendungsprobleme oder Nebenwirkungen zu besprechen.
Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?
Versicherte Patient:innen, die ambulant ein orales Antitumortherapeutikum neu verordnet bekommen.